Mit einem klaren Bekenntnis zur kartellrechtskonformen Verbandsarbeit, umfassenden Leitlinien zur operativen Umsetzung, stringentem Veranstaltungsmanagement und einem selbstkritischen Monitoring stellt sich der Industrieverband Massivumformung den kartellrechtlichen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund und mit dem Ziel, dem Generalverdacht und Fehlberatungen gegen die Verbandsarbeit weiter entgegenzuwirken, wurde auch im zweiten Halbjahr 2018 der zu Beginn des Jahres aufgenommene aktive Dialog mit dem Bundeskartellamt fortgeführt und weitere Maßnahmen zur Gewährleistung der Kartellrechtskonformität der verbandlichen Aktivitäten getroffen.